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Warum kümmert sich der Kreis um den geförderten Breitbandausbau?

März 31, 2022

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat Anfang 2017 mit allen neun kreisangehörigen Städten eine Kooperationsvereinbarung zum geförderten Breitbandausbau im gesamten Kreisgebiet abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung konnte sich der Kreis um Fördermittel des Bundes und des Landes bewerben, um im gesamten Kreisgebiet möglichst viele „weiße Flecken“ – das sind Adressen mit weniger als 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit – zu beseitigen und mit schnellem Internet zu versorgen. Seit dem 26.4.2021 werden sukzessive auch Adressen die mit weniger als 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit versorgt sind ebenfalls in der Förderkulisse berücksichtigt und bis Anfang 2023 ist vorgesehen das diese sogenannte „Aufgreifschwelle“ gänzlich entfällt und alle Adressen mit weniger als 1 Gbit/s förderfähig werden. Diese Fördermittel werden allerdings parallel zum bereits stattfindenden geförderten Breitbandausbau beantragt.

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