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Welche Bandbreiten werden nach dem Ausbau zur Verfügung stehen?

März 31, 2022

Der Ausbau muss in den definierten Ausbaugebieten flächendeckend im förderrechtlichen Sinne erfolgen. Dies bedeutet in den geförderten Bereichen für 100 % der Haushalte zuverlässig eine breitbandige Datenübertragungsrate von mindestens 30 MBit/s im Downstream und für 80 % der Haushalte sogar zuverlässig eine Datenübertragungsrate von mindestens 100 MBit/s im Downstream.

Vom Kreis wurden die Anforderungen in den EU-weiten Ausschreibungen höher und damit zukunftssicher formuliert. Innerhalb der Ausbaugebiete sollen für Privathaushalte Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s asymmetrisch, d.h. zumindest im Download, und für Unternehmen Übertragungsraten von mindestens 1 GBit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.

Symmetrie der Datenströme bedeutet, dass sowohl im Download (aus dem Netz) als auch im Upload (in das Netz) die gleiche Bandbreite garantiert wird und nicht durch andere Anschlussnehmer auf der gleichen Leitung gemindert wird. Die Anforderungen sind im Ergebnis nur mit einem durchgängigen Glasfasernetz erfüllbar. Glasfaser wiederum ermöglicht technisch auch deutlich mehr als 1 GBit/s symmetrisch; die tatsächliche Bandbreite wird daher über das beauftragte Produkt bestimmt.