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Welche Adressen liegen nicht im geförderten Ausbaugebiet?

März 31, 2022

Der Breitbandausbau im Ennepe-Ruhr-Kreis erfolgt zu 100 % mit Fördermitteln von Bund und Land NRW. Dies bedingt, dass die Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinien streng eingehalten werden müssen.

Eine wesentliche Vorgabe ist die Aufgreifschwelle für den geförderten Breitbandausbau. Diese ist von den Fördermittelgebern mit 30,00 MBit/s festgelegt worden. Ebenfalls vorgeschrieben ist ein Markterkundungsverfahren. In diesem werden zu einem Stichtag alle Telekommunikationsunternehmen abgefragt, welche Bandbreite sie an den vorhandenen Anschlüssen auf Kundennachfrage bereits zur Verfügung stellen können. Zugleich wird abgefragt, ob ein Telekommunikationsunternehmen die Absicht hat, binnen der drei folgenden Jahre selbst einen Ausbau vorzunehmen, der zu einer verfügbaren Bandbreite über der Aufgreifschwelle führen wird.

Nur wenn gemäß den Angaben der Telekommunikationsunternehmen die Aufgreifschwelle nicht überschritten wird und perspektivisch nicht mindestens 30,00 MBit/s zur Verfügung gestellt werden können, darf die Adresse in die Ausbaugebiete einbezogen werden. Nicht förderfähig sind deshalb z.B. alle Adressen, die bereits über eine Kupferkabelverbindung mit Vectoring oder eine Koaxialkabelverbindung angebunden sind.

Im Einzelfall können weitere Gründe dazu führen, dass Adressen nicht in ein Ausbaugebiet einbezogen wurden. Um eine Förderung im Ennepe-Ruhr-Kreis nicht grundsätzlich auszuschließen, konnten beispielsweise Adressen in Einzel- oder Randlage wegen des hohen Bau- und Kostenaufwands nicht im Antrag berücksichtigt werden. Für diese Fälle wird es seitens des Kreises weitere Bemühungen um Unterstützung für andere Optionen geben. Des Weiteren wurden im Markterkundungsverfahren zahlreiche Adressen als „wird innerhalb von drei Jahren im Eigenausbau versorgt“ gekennzeichnet.

Allerdings stellte sich bei einigen Gebieten heraus, dass die Absichtserklärung der diversen Telekommunikationsunternehmen nicht umgesetzt werden bzw. wurden.

Genau für diese Adressen bereitet der Ennepe-Ruhr-Kreis aktuell einen weiteren Antrag auf Förderung an die Bundesregierung vor, sodass diese zukünftig ebenfalls vom Breitbandausbau profitieren können.