Was sind so genannte „weiße Flecken“?

März 31, 2022

Die „weißen Flecken“ der Breitbandversorgung sind per Definition des Bundes als Fördermittelgeber alle Adressen, an denen ein Internetzugang nicht mindestens mit 30,00 MBit/s im Download verfügbar ist. Verfügbarkeit meint hier, dass es kein Telekommunikationsunternehmen geben darf, das aufgrund der technischen Voraussetzungen an dem Anschluss der Adresse in der Lage wäre, einen Datenstrom von mindestens 30,00 MBit/s im Download anzubieten. Dies ist unabhängig davon, welches Produkt Sie von welchem Telekommunikationsunternehmen tatsächlich gebucht haben, sondern bezieht sich auf die höchste Downloadgeschwindigkeit, die Sie an dem gewünschten Standort von einem beliebigen Telekommunikationsunternehmen buchen könnten.

Die Bezeichnung als „weißer Fleck“ ist für jede einzelne Adresse das entscheidende Kriterium, ob sie in den geförderten Ausbau einbezogen werden darf. Dies darf sie nur, wenn die Aufgreifschwelle weder aktuell noch innerhalb von drei Jahren nach einer durchzuführenden Markterkundung überschritten wird.