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Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau?

März 31, 2022

Im geförderten Breitbandausbau werden Art und Umfang des Ausbaus grundlegend in einem Förderbescheid geregelt (hier des Bundes), der auf Antrag ergeht (hier des Ennepe-Ruhr-Kreis). Grundsätzlich ist dabei auch ein sog. einheitliches Materialkonzept einzuhalten, welches die Verlegung von Leerrohren mit Reservekapazitäten vorsieht. So können auch im Nachgang zu dem beauftragten Ausbau noch zusätzliche Anschlüsse eingerichtet werden. Das neue Netz ist zudem „open access“ und darf daher von jedem Telekommunikationsunternehmen, das in Deutschland zugelassen ist, mitgenutzt werden (gegen Entgelt), so dass der Kunde an einem geförderten Anschluss frei entscheiden kann, mit welchem Telekommunikationsunternehmen er einen Vertrag abschließt.

Diese Vorgaben gelten nicht für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau. Eigenwirtschaftlich bedeutet zum einen, dass keine öffentlichen Gelder in den Ausbau fließen, sondern das Telekommunikationsunternehmen ausschließlich eigene Finanzmittel einsetzt. Zum anderen entscheidet das TKU auch nach eigenen wirtschaftlichen Erwägungen, wo sich ein Ausbau lohnt. Bevor es sich für einen Ausbau entscheidet, führt es in der Regel eine Nachfragebündelung durch, bei der sich eine Mindestzahl von potenziellen Neukunden tatsächlich positiv erklären muss (meist Mindestquote zwischen 30 und 40%). Nur wenn diese Quote erreicht wird, baut das Telekommunikationsunternehmen das Gebiet tatsächlich aus.