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Warum wird an einigen Stellen Glasfaser verlegt, wenn dort schon eine Leitung liegt?

März 31, 2022

Der Ennepe-Ruhr-Kreis musste mit seinem Förderantrag im Februar 2017 verbindlich festlegen, in welchen Bereichen ein gefördertes Glasfasernetz gebaut werden soll. Grundlage dafür waren ein verpflichtend vorgeschriebenes Markterkundungsverfahren und ein Interessenbekundungsverfahren. In diesem hat der Kreis alle Telekommunikationsunternehmen um Informationen zu vorhandenen Anschlüssen und in den nächsten drei Jahre geplanten Ausbaumaßnahmen gebeten. Auf Basis dieser Daten ist eine Liste der Adressen erstellt worden, die gefördert ausgebaut werden dürfen und sollen. Der Bund hat diese Liste nach einem Punktesystem bewertet; ein Kernkriterium war vereinfacht dargestellt: Wie viele Anschlüsse können mit welchem finanziellen Einsatz realisiert werden? Anhand der erreichten Punktzahl wurde festgelegt, welche der bundesweit gestellten Anträge mit der begrenzten Fördersumme bedient werden.

Für den Kreis waren die Auskünfte der Telekommunikationsunternehmen bindend; für die Telekommunikationsunternehmen selbst sind sie das hingegen nicht. Die kann dazu führen, dass einzelne Gebiete zunächst unterversorgt bleiben, wenn die Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbauplanungen nachträglich revidiert haben. Umgekehrt gibt es aus diesem Grunde einige wenige Straßenzüge, in denen geförderte Anschlüsse hergestellt werden, obwohl sie entgegen der zur Verfügung gestellten Informationen in den letzten zwei Jahren eigenwirtschaftlich mit Glasfaser versorgt worden sind.

Grundsätzlich hätte der Kreis mit jeder Änderung, die ihm bekannt geworden ist, den Förderantrag entsprechend anpassen dürfen. Damit wären jedoch neue zeitaufwendige Prüfverfahren verbunden gewesen, die den Start für den geförderten Breitbandausbau im gesamten Kreisgebiet um Monate oder sogar Jahre verzögert hätten. Im ungünstigsten Fall hätten sie dazu führen können, dass der Kreis nachträglich aus der Förderkulisse des Bundes gestrichen wird und somit keine einzige Adresse mit Fördermitteln ausgebaut werden kann. Vor diesem Hintergrund hat der Kreis beschlossen, den Anfang 2017 formulierten Antrag nicht mehr zu ändern, um die zügige Beseitigung möglichst vieler weißer Flecken nicht zu gefährden.