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Wie und warum fördern Bund und Land NRW den Breitbandausbau im Kreisgebiet?

März 31, 2022

Im Dezember 2017 hat der Bund die gemäß seiner Richtlinie möglichen 50 % der beantragten Mittel vorläufig bewilligt. Der Antrag des Kreises auf Kofinanzierung durch das Land NRW in Höhe weiterer 50 % (für die Städte, die sich nicht in der Haushaltssicherung befanden, 40%) wurde ebenfalls positiv beschieden auf Grundlage der „Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Bundesprogramms“. Die letztlich insgesamt benötigten Finanzmittel in Höhe von 19,4 Millionen Euro wurden Mitte 2019 von Bund und Land NRW endgültig bewilligt.

Der Kreis hatte auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung und mit den Ergebnissen eines verbindlich zuvor flächendeckend durchgeführten Markterkundungsverfahrens im sogenannten 4. Förderaufruf (4.Call) des Bundesförderprogramms Breitbandausbau – der „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, kurz Förderrichtlinie Bund – einen Förderantrag eingereicht. Finanziell gedeckt werden sollte daraus die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke des Telekommunikationsunternehmens. Diese entsteht durch die Kosten für Herstellung und Betrieb von Netz und Anschlüssen bei den Telekommunikationsunternehmen, weil diese auch über mehrere Jahre hinweg nicht durch Einnahmen gedeckt werden können.