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Muss ich bei dem Telekommunikationsunternehmen, das den Hausanschluss herstellt, ein Produkt beauftragen

März 31, 2022

Nein. Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus ist die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses mit Glasfaser oder eine Anbindung über Vectoring unabhängig von der Beauftragung eines Produktes, also eines Telekommunikationsdienstes für Internet und Telefon und ggf. weiterer Leistungen auf der Glasfaserleitung. Der Glasfaseranschluss ist aber eine Voraussetzung, um ein schnelles Glasfaserprodukt beauftragen zu können.

Der geförderte Netzausbau erfolgt mit der Vorgabe „open-access“ (s. dazu Frage: Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau?). Dieses erlaubt es später jedem zugelassenen Telekommunikationsunternehmen, Ihnen auf dem Glasfaseranschluss ein Glasfaserprodukt oder auf dem Kupferleitungs-Hausanschluss ein Vectoring-Angebot anzubieten. Es ist keine Prognose möglich, ob, wie viele und welche anderen Telekommunikationsunternehmen als das jetzt mit dem Netzausbau beauftragte Ihnen zukünftig Glasfaserprodukte anbieten werden. Das mit dem Netzausbau beauftragte Telekommunikationsunternehmen ist verpflichtet, Ihnen ein Glasfaserprodukt (in Gebieten mit Vectoring-Ausbau einen entsprechenden Anschluss über Ihre vorhandene Hausanschlussleitung) anzubieten. Wenn Sie ein Glasfaserprodukt beauftragen, entstehen Ihnen monatliche Kosten in der Höhe und über die Dauer des individuell abgeschlossenen Vertrags.

Die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses im Rahmen des geförderten Ausbaus verpflichtet nicht zur Beauftragung eines Glasfaserprodukts.