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Als Hauseigentümer habe ich Post von einem Telekommunikationsunternehmen erhalten. Was sollte ich damit tun?

März 31, 2022

Als Hauseigentümer im Gebiet des geförderten Breitbandausbaus mit einem vorgesehenen Glasfaseranschluss werden Sie vom Kreis angeschrieben (s. dazu auch Links am Seitenende). Steht Ihr Haus auf einem Erbpachtgrundstück (Erbbaurecht), wird nur der Grundstücksbesitzer angeschrieben (s.u.). Die Schreiben werden seit Ende August 2020 sukzessive in mehreren „Mailings“ versendet.

Mit dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Ihre Immobilie im Fördergebiet liegt und für Sie aktuell die Möglichkeit besteht, kostenlos einen Glasfaseranschluss herstellen zu lassen. Für weitergehende Informationen und das Online-Meldeformular enthält das Schreiben einen QR-Code. Dieser leitet direkt weiter auf die Beantragungsplattform bei der Deutschen Telekom AG, die für uns im Fördergebiet ausbaut. Eine kurze Klickanleitung welche Angaben Sie dort machen müssen finden Sie hier. Dort ist ebenfalls der QR-Code bzw. die Webseite zum Meldeformular nochmals abgebildet.
Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Echtheit des Schreibens haben, kontaktieren Sie gerne Ihren Ansprechpartner des Ennepe-Ruhr-Kreises (breitbandausbau@en-kreis.de).

Als Eigentümer der adressierten Immobilie sollten Sie den zugesandten QR-Code zeitnah nutzen, um in den Genuss eines schnellen Internetanschlusses zu kommen. Sollte die Nutzung Ihnen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte persönlich unter den unten genannten Kontaktdaten.
Die Herstellung des Glasfaseranschlusses wird aus den dem Kreis bewilligten Fördermitteln bezahlt. Dem Hauseigentümer entstehen dafür regelmäßig keine Kosten. Eine Ausnahme ist nur in seltenen Fällen möglich, wenn Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück über eine außergewöhnlich lange Strecke erforderlich sind (z.B. über 20 m); in diesem Ausnahmefall wird sich das Telekommunikationsunternehmen vorab mit Ihnen austauschen.
Wenn Sie als Erbbaurechtsgeber eines bebauten Grundstücks angeschrieben wurden, empfiehlt es sich, sich mit ihrem Erbbaurechtsnehmer als Hauseigentümer in Verbindung zu setzen, ein Einvernehmen zum Vorgehen herzustellen und bei Interesse das Meldeformular gemeinsam auszufüllen. Wenn Sie keinen Glasfaseranschluss erhalten möchten, müssen Sie nichts tun.

Haben Sie Fragen zum weiteren Vorgehen nach einer Beauftragung, wenden Sie sich bitte an die in dem Anschreiben genannte kostenlose Hotline des Telekommunikationsunternehmens.